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KI im Design: Fluch oder Segen?

Die Frage wird mir seit Monaten in fast jedem Erstgespräch gestellt - meist mit einer Mischung aus Neugier und Sorge. Meine Antwort ist unspektakulär: KI ist ein Werkzeug. Ein sehr gutes. Aber ein Werkzeug baut nichts allein.

Das Wichtigste in Kürze

  • KI ist im Design das, was der Akkuschrauber im Handwerk war: Sie macht Wege kürzer. Das Regal baut sie trotzdem nicht auf.
  • Für Ideensammlung, Varianten und Routinearbeit ist sie hervorragend. Als Ersatz für Gestaltung, Markenverständnis und Verantwortung taugt sie nicht.
  • KI-Entwürfe sehen einander ähnlich, weil sie aus demselben Durchschnitt schöpfen. Genau das nehmen Kunden als „unprofessionell" wahr, ohne es benennen zu können.
  • Rechtlich unterschätzt: Ein rein von KI erzeugtes Logo ist in Deutschland in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt - weil die persönliche geistige Schöpfung fehlt.[1]
  • Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU-KI-Gesetzes. Sie treffen längst nicht jedes KI-Bild, aber man sollte wissen, was gemeint ist.[2]

Der Akkuschrauber-Vergleich

Es gab eine Zeit, da wurde jede Schraube von Hand eingedreht. Dann kam der Akkuschrauber, und plötzlich ging das, wofür man vorher eine Stunde brauchte, in fünf Minuten. Niemand kam auf die Idee, deshalb den Tischler abzuschaffen.

Denn der Akkuschrauber weiß nicht, wo das Regal hin soll. Er weiß nicht, ob die Wand trägt, ob die Höhe zum Raum passt, ob der Kunde eigentlich etwas ganz anderes braucht. Er dreht Schrauben ein - schneller als jede Hand, aber nur dort, wo jemand ansetzt.

Werkzeug
macht den Weg kürzer
Handwerk
weiß, wohin und warum
Ergebnis
etwas, das trägt

Das Werkzeug ersetzt nicht die Entscheidung, wo gebohrt wird.

Der Akkuschrauber hat das Handwerk schneller gemacht, nicht überflüssig.

Genau so verhält es sich mit KI im Design. Sie erzeugt in Sekunden, wofür man früher einen Nachmittag brauchte. Sie weiß aber nicht, dass Ihr Wettbewerber im Nachbarort schon blau nutzt. Sie weiß nicht, dass Ihr wichtigster Kunde ein Detail hasst. Sie weiß nicht, dass das Plakat aus vier Metern Entfernung im Vorbeifahren funktionieren muss.

Wofür KI im Design taugt - und wofür nicht

Statt einer pauschalen Antwort hilft eine Einteilung. Nach rund zwei Jahren Arbeit mit diesen Werkzeugen sieht meine so aus:

Klarer Segen

Zeit sparen, ohne Qualität zu verlieren

  • Ideen und Richtungen sammeln
  • Zwanzig Varianten einer Überschrift
  • Freistellen, Retusche, Hochskalieren
  • Platzhaltertexte für Entwürfe
  • Erste Moodboards zur Abstimmung

Mit Aufsicht

brauchbar, aber nie ungeprüft

  • Bildideen, die danach nachgebaut werden
  • Textentwürfe als Rohmaterial
  • Icon- und Formstudien
  • Übersetzungen

Eher Fluch

sieht fertig aus, ist es aber nicht

  • Fertiges Logo direkt aus dem Generator
  • Plakate ohne gestalterische Überarbeitung
  • Bilder von Menschen, die es nicht gibt
  • Corporate Design „auf Knopfdruck"
  • Alles, was gedruckt wird

Der Bereich links spart Ihnen echtes Geld. Der Bereich rechts kostet Sie welches - nur merken Sie es später. Ein Logo, das aus dem Generator kommt, sieht auf dem Bildschirm oft passabel aus und scheitert dann an der Stickerei, am Fahrzeug, am einfarbigen Stempel. Solche Fehler fallen erst auf, wenn die Rechnung schon bezahlt ist.

Woran man KI-Design erkennt

Das Interessante ist: Die meisten Menschen erkennen KI-Gestaltung, ohne benennen zu können, woran. Sie sagen dann Sätze wie „wirkt irgendwie beliebig" oder „sieht aus wie von der Stange". Das ist kein Zufall, sondern hat konkrete Ursachen.

MerkmalWarum es auffälltWirkung
Immer dieselbe Bildsprache Weiche Verläufe, symmetrische Anordnung, glatte Oberflächen. Man hat es schon hundertmal gesehen. austauschbar
Schrift als Bild Generierte Buchstaben sind oft leicht verformt oder ergeben nicht ganz Sinn. Auf Plakaten sofort sichtbar. unprofessionell
Zu viel auf einmal Generatoren füllen Fläche. Gestaltung heißt weglassen - das lernt ein Modell nicht von selbst. unruhig
Keine Systematik Zweiter Entwurf, andere Abstände, andere Schriftgrößen. Es fehlt das Raster dahinter. nicht skalierbar
Details bei genauem Hinsehen Hände, Spiegelungen, Logos auf Kleidung, Perspektiven, die nicht aufgehen. unglaubwürdig

Der Punkt ist nicht, dass diese Fehler unbehebbar wären. Der Punkt ist, dass sie jemandem auffallen müssen - und dass jemand weiß, wie man sie behebt. Genau da endet das Werkzeug und beginnt die Arbeit.

Warum alles gleich aussieht

Dahinter steckt kein Mangel an Rechenleistung, sondern die Funktionsweise selbst. Ein Bildmodell erzeugt das Wahrscheinlichste. Es antwortet auf „modernes Plakat für ein Handwerksunternehmen" mit dem Durchschnitt aus allem, was es dazu gesehen hat.

Der Durchschnitt ist per Definition unauffällig. Er ist nie schlecht - aber er ist auch nie Ihrer. Und wenn Ihr Wettbewerber dasselbe Werkzeug mit einer ähnlichen Beschreibung füttert, bekommt er ein sehr ähnliches Ergebnis.

Der Kern des Problems: Ein Modell führt zur Mitte. Eine Marke lebt davon, nicht in der Mitte zu stehen. Wer sich von einem Werkzeug gestalten lässt, das auf Durchschnitt optimiert ist, bekommt zwangsläufig Durchschnitt - und darf sich nicht wundern, dass es niemand behält.

Für einen Betrieb, der sich in einer Region gegen zwanzig ähnliche Anbieter behaupten will, ist Austauschbarkeit das teuerste Ergebnis überhaupt. Nicht, weil es hässlich wäre. Sondern weil es niemandem im Kopf bleibt. Genau darum geht es bei Corporate Design: nicht um schön, sondern um wiedererkennbar.

Der rechtliche Teil, den kaum jemand auf dem Schirm hat

Hier wird es für Unternehmen konkret, und dieser Punkt kommt in den meisten Diskussionen gar nicht vor.

Das deutsche Urheberrechtsgesetz schützt persönliche geistige Schöpfungen.[1] Ein Werk braucht also einen Menschen, der es gestaltet hat. Bei einem Bild, das ein Generator auf Zuruf erzeugt, fehlt genau das. Die Folge: Ein rein maschinell erzeugtes Logo ist in aller Regel nicht urheberrechtlich geschützt.

Praktisch heißt das: Ihr Mitbewerber dürfte es übernehmen, und Sie hätten urheberrechtlich wenig in der Hand. Bearbeitet ein Mensch das Ergebnis in nennenswertem Umfang kreativ weiter, kann Schutz entstehen - wo genau die Schwelle liegt, ist im Einzelfall aber schwer vorherzusagen.

Ein Trost bleibt: Markenschutz funktioniert anders. Ein Zeichen lässt sich beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke eintragen, unabhängig davon, ob daran ein Urheberrecht besteht.[3] Wer sein Logo also absichern will, sollte diesen Weg ohnehin prüfen.

Dazu kommt der zweite Punkt: Am 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten aus dem KI-Gesetz der EU.[2] Wichtig ist, hier nicht zu übertreiben - es gilt nicht, dass ab sofort jedes KI-Bild ein Etikett braucht. Gemeint sind im Kern drei Dinge: Anbieter großer KI-Systeme müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren, Deepfakes müssen erkennbar sein, und KI-erzeugte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse sind zu kennzeichnen. Chatbots müssen als Maschine erkennbar sein.

Für ein Werbeplakat mit einem generierten Hintergrundmotiv folgt daraus zunächst keine Kennzeichnungspflicht. Wer aber Menschen zeigt, die es nicht gibt, oder mit KI erzeugte Aussagen zu gesellschaftlichen Themen verbreitet, sollte genauer hinsehen.

Kein Rechtsrat: Ich bin Gestalter, kein Anwalt. Die Hinweise oben geben den Stand wieder, wie ich ihn aus den Quellen unten lese. Wenn für Sie viel davon abhängt, etwa bei einem neuen Firmenlogo, klären Sie das bitte mit einer Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz.

Wie ich selbst damit arbeite

Es wäre unehrlich, hier gegen KI zu argumentieren und sie im Hintergrund heimlich zu nutzen. Also offen: Ich arbeite täglich damit, und zwar so.

Am Anfang eines Projekts hilft mir KI beim Denken. Ich lasse mir zwanzig Richtungen zeigen, um zu merken, welche mich nicht interessieren. Das ersetzt keine Idee, aber es beschleunigt das Verwerfen - und Verwerfen ist der größte Teil der Arbeit.

Bei der Umsetzung nutze ich sie für Routinen: Freistellen, Retusche, Bilder hochskalieren, Textvarianten. Das sind Aufgaben, die früher Stunden gefressen haben und heute Minuten dauern. Diese Zeit fließt an anderer Stelle wieder ins Projekt - der Kunde bekommt für dasselbe Geld mehr Substanz.

Was nie passiert: dass ein generiertes Ergebnis unverändert bei Ihnen landet. Jedes Logo wird neu aufgebaut, sauber vektorisiert, auf einfarbige Anwendung geprüft. Jedes Bild, das bleibt, wurde bearbeitet. Bei Fotos von Menschen und Standorten fotografiere ich ohnehin lieber selbst - echte Bilder wirken schlicht anders, und man merkt es sofort.

Bei Websites gehe ich sogar noch weiter: Dort schreibt KI Code mit, und wenn eine Funktion fehlt, baue ich damit ein eigenes schlankes Plugin, statt ein aufgeblähtes Fremdprodukt einzubinden. Warum das für Sie ein Vorteil ist und was das mit der Frage „mein Kollege baut die mit KI" zu tun hat, steht in der Entscheidungshilfe zur Website.

Und wenn eine Aufgabe mit KI in zehn Minuten statt drei Stunden erledigt ist, dann steht das auch so im Angebot. Das ist keine Großzügigkeit, sondern die logische Konsequenz aus dem Akkuschrauber-Vergleich: Der Tischler hat nach dessen Erfindung auch nicht weiter Handschrauber-Stunden abgerechnet.

Ein verwandtes Thema ist die Frage, ob KI-Systeme Ihren Betrieb überhaupt kennen. Auch da wird gerade viel versprochen - was davon belegt ist, steht im Beitrag „In ChatGPT gefunden werden".

Unsicher, ob Ihr Entwurf trägt?

Schicken Sie mir Ihr Logo oder Ihren Entwurf. Ich sage Ihnen ehrlich, ob er funktioniert - auch dann, wenn die Antwort lautet: passt schon so.

Entwurf prüfen lassen

Häufige Fragen

Kann ich mein Logo einfach von einer KI erstellen lassen?

Technisch ja, wirtschaftlich meist nein. Ein Logo muss einfarbig funktionieren, gestickt, geprägt, zwei Zentimeter klein auf dem Kugelschreiber und groß auf dem Transporter. Generatoren liefern ein Bild, keine Marke - und rechtlich fehlt der Urheberrechtsschutz, weil die persönliche geistige Schöpfung fehlt.

Ersetzt KI in ein paar Jahren den Designer?

Sie ersetzt Arbeitsschritte, nicht die Entscheidung. Gestaltung besteht zum größeren Teil aus Zuhören, Auswählen und Weglassen. Ein Modell kann Varianten erzeugen, aber nicht wissen, welche zu Ihrem Betrieb, Ihrem Ort und Ihren Kunden passt. Wahrscheinlicher ist, dass sich die Arbeit verschiebt: weniger Umsetzung, mehr Konzept.

Woran erkennen meine Kunden, dass etwas mit KI gemacht wurde?

Meist nicht bewusst. Sie nehmen es als Gefühl wahr: wirkt beliebig, wie schon gesehen, nicht ganz stimmig. Typische Auslöser sind verformte Schrift im Bild, überfüllte Flächen, immer dieselbe weiche Bildsprache und Details, die bei genauem Hinsehen nicht aufgehen.

Muss ich KI-Inhalte jetzt kennzeichnen?

Nicht pauschal. Die Transparenzpflichten des EU-KI-Gesetzes gelten ab dem 2. August 2026 und betreffen im Kern Deepfakes, KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse und die Erkennbarkeit von Chatbots. Ein generiertes Hintergrundmotiv auf einem Werbeplakat fällt zunächst nicht darunter. Im Zweifel rechtlich prüfen lassen.

Wird Design durch KI günstiger?

Teilweise, und zwar dort, wo Routine wegfällt: Retusche, Freistellen, Varianten, Reinzeichnung. Konzept, Beratung und Entscheidung werden nicht günstiger, weil dort weiterhin Zeit und Erfahrung stecken. Seriös ist, wenn eine Ersparnis im Angebot auftaucht statt still eingesteckt zu werden.

Nutzen Sie selbst KI?

Ja, täglich - für Ideensammlung, Varianten und Routinearbeiten. Nicht für fertige Entwürfe. Kein generiertes Ergebnis geht unverändert an einen Kunden: Logos werden neu aufgebaut und vektorisiert, Bilder bearbeitet, Texte überarbeitet.

Quellen

Die rechtlichen Aussagen stützen sich auf die Gesetzestexte selbst und die Darstellung der EU-Kommission. Alles Übrige - die Einteilung, die Erkennungsmerkmale und die Arbeitsweise - ist meine Einschätzung aus der Praxis und als solche gekennzeichnet. Alle Links zuletzt geprüft am 31.07.2026.

  1. Urheberrechtsgesetz (UrhG): § 2 UrhG - Geschützte WerkeBelegt: Urheberrechtsschutz setzt eine persönliche geistige Schöpfung voraus - Grundlage der Aussage, dass rein maschinell erzeugte Gestaltung in der Regel nicht geschützt ist.
  2. Europäische Union: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Artikel 50 sowie Übersicht der EU-Kommission zum KI-GesetzBelegt: Transparenzpflichten für KI-erzeugte Inhalte, Geltungsbeginn 2. August 2026, Umfang (Deepfakes, Texte von öffentlichem Interesse, Erkennbarkeit von Chatbots).
  3. Deutsches Patent- und Markenamt: Marken - Schutz von KennzeichenBelegt: Markenschutz entsteht durch Eintragung und ist vom Urheberrecht unabhängig.
  4. Eigene Projekterfahrung, besser brinkmann: rund 140 abgeschlossene Projekte in Webdesign, Print und Corporate Design, davon der jüngere Teil unter Einsatz generativer WerkzeugeGrundlage für: die Einteilung in Segen, Aufsicht und Fluch, die Erkennungsmerkmale von KI-Gestaltung, die Einschätzung zu Preisen und die beschriebene Arbeitsweise.
Lars Brinkmann – Webdesigner, SEO-Berater und GEO-Optimierer aus Ottersberg, Inhaber von besser brinkmann

Lars Brinkmann

Webdesigner & SEO-Berater · Inhaber besser brinkmann

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