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Webdesign

Brauche ich eine Website - und warum nicht der Kollege mit KI?

Zwei Fragen, die mir fast jede Woche gestellt werden, meist im selben Gespräch. Ich beantworte beide so ehrlich, wie ich es auch am Küchentisch täte - einschließlich der Fälle, in denen die Antwort gegen mein eigenes Angebot spricht.

Die kurze Antwort auf beide Fragen: Nein, nicht jeder Betrieb braucht eine Website. Und ja, der Kollege kann sie bauen - solange klar ist, wer sie in drei Jahren pflegt und wer haftet, wenn etwas fehlt.

Ohne Website geht es wenn Sie ausgelastet sind, nur über Empfehlung arbeiten und niemanden suchen.
Mit Website besser sobald Sie Personal suchen, Neukunden brauchen oder erklärungsbedürftig arbeiten.
Der wahre Kostenpunkt nicht der Bau, sondern die Jahre danach: Pflege, Updates, Erreichbarkeit.
Entwarnung Barrierefreiheit ist für die meisten kleinen Betriebe keine Pflicht.[3]

Brauchen Sie überhaupt eine Website?

Fangen wir mit dem Teil an, den Sie von einem Webdesigner vermutlich nicht erwarten: Es gibt Betriebe, für die sich eine Website derzeit nicht lohnt.

Wenn Sie seit Jahren ausgelastet sind, ausschließlich über Empfehlung arbeiten, kein Personal suchen und nicht wachsen wollen - dann ist eine Website ein Kostenpunkt ohne Gegenwert. Ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil reicht in dieser Lage völlig. Es ist kostenlos, erscheint bei lokalen Suchen ganz oben und beantwortet die drei Fragen, die Anrufer wirklich haben: Gibt es die noch, wann haben die auf, wie erreiche ich sie?

Umgekehrt wird es interessant, sobald sich etwas verändert. Und meist ist es nicht der Wunsch nach mehr Kunden, der den Ausschlag gibt, sondern etwas anderes: Personalsuche. Wer heute einen Gesellen sucht, konkurriert mit Betrieben, die zeigen können, wie es bei ihnen aussieht. Eine Stellenanzeige ohne Website ist ein Zettel ohne Adresse.

Beobachtung aus der Praxis: In den letzten zwei Jahren kam etwa jede zweite Anfrage nicht wegen fehlender Kunden, sondern wegen fehlender Bewerber. Das ist der Punkt, an dem eine Website vom Nice-to-have zum Werkzeug wird.

Der Selbsttest in acht Fragen

Gehen Sie die Liste durch. Es geht nicht um eine Punktzahl, sondern darum, wo Sie stutzen.

Trifft das auf Sie zu?

  • Ich suche Mitarbeiter oder Auszubildende - jetzt oder in den nächsten zwei Jahren.
  • Meine Leistung ist erklärungsbedürftig, ein Anruf reicht nicht zur Entscheidung.
  • Interessenten fragen mich nach Referenzen oder Beispielen früherer Arbeiten.
  • Ich möchte bei bestimmten Leistungen gefunden werden, nicht nur unter meinem Namen.
  • Ich arbeite mit Firmenkunden, die vor der Beauftragung nachsehen, wen sie da holen.
  • Ich verkaufe oder vermiete etwas, das man vorab sehen können sollte.
  • Über mich stehen im Netz veraltete oder falsche Angaben.
  • Ich möchte nicht dauerhaft davon abhängen, dass mich jemand weiterempfiehlt.

Auswertung: Kein Häkchen - dann sparen Sie sich das Geld und pflegen Sie Ihr Google-Profil. Ein bis zwei Häkchen - eine schlanke Seite mit fünf Unterseiten genügt. Drei und mehr - dann arbeitet eine gute Website für Sie, und zwar täglich.

„Mein Kollege baut die mit KI"

Diesen Satz höre ich oft, und meine erste Reaktion überrascht die meisten: Kann eine gute Idee sein. Wenn Sie eine einfache Seite brauchen, jemanden kennen, der sich auskennt und Lust hat, dann machen Sie das. Ich habe kein Interesse daran, Ihnen etwas zu verkaufen, das Sie günstiger und schneller anders bekommen.

Meine Erfahrung ist nur: Die Frage ist selten „Wer baut sie?", sondern „Was passiert danach?". Und dafür lohnt sich ein ehrlicher Blick auf die typischen Stellen, an denen es klemmt.

Was oft übersehen wirdWarum es später auffälltRisiko
Wer pflegt sie in zwei Jahren? Der Kollege hat den Job gewechselt, ein Kind bekommen, keine Lust mehr. Zugangsdaten liegen bei ihm. hoch
Wem gehören Domain und Konten? Domain läuft auf seinen Namen, Hosting auf sein Konto. Beim Streit oder Umzug wird es unangenehm. hoch
Wer haftet bei Abmahnungen? Für Impressum, Datenschutz und Inhalte haften Sie als Betreiber, nicht der Erbauer.[1] hoch
Wer merkt, wenn sie offline ist? Ohne Überwachung fällt ein Ausfall erst auf, wenn ein Kunde anruft - oder eben nicht anruft. mittel
Sicherheitsupdates Bei WordPress und Plugins regelmäßig nötig. Ungepflegte Installationen werden zuverlässig gekapert. hoch
Wird sie überhaupt gefunden? Eine Seite, die niemand findet, ist eine Visitenkarte in der Schublade. Auffindbarkeit ist eigene Arbeit. mittel
Wer ändert die Öffnungszeiten? Kleinigkeiten stauen sich, bis die Seite nicht mehr stimmt - und das fällt Kunden sofort auf. mittel

Keiner dieser Punkte spricht gegen den Kollegen. Sie sprechen dagegen, die Sache nach dem Bau für erledigt zu halten. Wenn Ihr Kollege Lust hat, sich auch in drei Jahren noch darum zu kümmern, und wenn Domain und Zugänge auf Sie laufen - dann ist alles gut. Klären Sie das vorher, schriftlich, in fünf Zeilen.

Und ja: Ich nutze KI auch

Es wäre unglaubwürdig, hier den Kollegen mit KI zu problematisieren und dann so zu tun, als würde ich alles von Hand tippen. Also offen: Ich arbeite täglich mit diesen Werkzeugen, und zwar weiter, als die meisten vermuten.

KI schreibt bei mir Code mit. Sie hilft beim Aufsetzen von Grundgerüsten, beim Umbauen bestehender Funktionen, beim Aufspüren von Fehlern. Wenn eine Website eine Funktion braucht, die es fertig nicht gibt, baue ich das eigene Plugin damit selbst - statt dem Kunden ein aufgeblähtes Fremdprodukt mit zwanzig ungenutzten Funktionen unterzuschieben. Genau das ist übrigens ein handfester Vorteil: weniger Fremdcode heißt weniger Angriffsfläche, weniger Update-Zwang und schnellere Ladezeiten.

Auch diese Website ist so entstanden. Sie hat kein WordPress, keine dreißig Plugins, sondern selbst geschriebenen Code - mit KI-Unterstützung gebaut und von mir verstanden. Der Unterschied liegt nicht im Werkzeug, sondern in dem, was danach damit passiert: Wird jede Zeile geprüft? Weiß jemand, warum sie dort steht? Kann sie in zwei Jahren jemand ändern?

Das ist der ganze Punkt, den ich auch im Beitrag über KI im Design mache: Das Werkzeug ist nicht das Problem. Die Frage ist, ob jemand es führt oder ob es einfach ausgibt. Ein generiertes Ergebnis, das niemand versteht, ist kein Fundament, sondern eine Hypothek.

Was ich also beisteuere, ist weniger „schöner" als vielmehr: erreichbar bleiben, gefunden werden, verstanden haben, was da läuft - und jemand, der haftbar ist.

Was es wirklich kostet - über drei Jahre gerechnet

Der häufigste Denkfehler ist, die Website als einmalige Anschaffung zu betrachten. Sie ist eher wie ein Firmenfahrzeug: Der Kaufpreis ist der kleinere Teil.

Was in drei Jahren zuverlässig anfällt, unabhängig davon, wer sie gebaut hat:

  • Domain und Hosting - laufend, planbar, meist der kleinste Posten.
  • Updates und Sicherheit - bei WordPress mehrfach im Jahr, sonst gerät die Seite in Gefahr.
  • Inhaltliche Pflege - neue Referenzen, Preise, Öffnungszeiten, Stellenanzeigen.
  • Rechtstexte - Impressum und Datenschutzerklärung veralten, wenn sich Gesetze ändern.
  • Erreichbarkeit - jemand muss merken, wenn die Seite nicht läuft.
  • Der Ernstfall - Datenverlust, Hack, Serverwechsel. Selten, aber dann teuer.

Der ehrliche Vergleich lautet deshalb nicht „Kollege kostenlos gegen Dienstleister teuer", sondern: Wer übernimmt diese Positionen, zu welchem Preis, und was passiert, wenn er ausfällt? Wenn Ihr Kollege das dauerhaft macht, ist er günstiger als ich - da gibt es nichts schönzureden. Wenn er es nicht macht, zahlen Sie später jemanden dafür, sich in eine fremde Baustelle einzuarbeiten. Das ist die teuerste Variante.

Schon eine Website, aber unsicher, wie sie dasteht?

Ich schaue kostenlos drüber - Technik, Auffindbarkeit, Rechtstexte - und sage Ihnen ehrlich, ob Handlungsbedarf besteht. Auch dann, wenn die Antwort „alles gut" lautet.

Website prüfen lassen

Die rechtliche Seite, ohne Panikmache

Hier wird derzeit viel Angst verkauft, deshalb sortiere ich das nüchtern - inklusive der Punkte, die Sie nicht betreffen.

Impressum: gilt immer

Geschäftsmäßige Websites brauchen ein Impressum mit den Angaben aus § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes.[1] Das Gesetz heißt seit 2024 DDG und hat das frühere TMG abgelöst - wenn in Ihrem Impressum noch „Angaben gemäß § 5 TMG" steht, ist das ein Relikt, das Sie bei Gelegenheit korrigieren sollten. Haftbar sind immer Sie als Betreiber, nicht derjenige, der die Seite gebaut hat.

Datenschutz: gilt fast immer

Sobald ein Kontaktformular, eine Schriftart von einem fremden Server, eine Karte oder ein Videoeinbindung im Spiel ist, brauchen Sie eine passende Datenschutzerklärung.[2] Der häufigste Fehler bei selbst gebauten Seiten sind nicht fehlende Texte, sondern Dienste, die still im Hintergrund Daten übertragen, ohne dass es jemand weiß.

Barrierefreiheit: gilt für die meisten kleinen Betriebe nicht

Und jetzt der Punkt, bei dem ich gegen den Strom schwimme. Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Daraus wird derzeit gern abgeleitet, jede Website müsse barrierefrei sein. Das ist so nicht richtig.

Erstens erfasst das Gesetz nur bestimmte Dienstleistungen, darunter den elektronischen Geschäftsverkehr - also im Kern Angebote, über die Verbraucher online einen Vertrag abschließen können.[3] Eine reine Informationsseite mit Leistungen, Referenzen und Kontaktformular fällt zunächst nicht darunter.

Zweitens gibt es eine ausdrückliche Ausnahme. In § 3 Absatz 3 heißt es: „Absatz 1 gilt nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen."[3] Als Kleinstunternehmen gelten Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.

Für den typischen Handwerksbetrieb mit sechs Leuten und einer Informationsseite heißt das im Ergebnis: keine gesetzliche Pflicht. Wer Ihnen etwas anderes erzählt und daraus ein Angebot ableitet, sollte Ihnen den Paragrafen zeigen können.

Trotzdem lohnt es sich, ein paar Grundlagen zu beachten - ausreichende Kontraste, lesbare Schriftgrößen, Bedienbarkeit per Tastatur, sinnvolle Bildbeschreibungen. Nicht wegen des Gesetzes, sondern weil ein spürbarer Teil Ihrer Kunden über 60 ist und Ihre Seite am Handy in der Sonne liest.

Kein Rechtsrat: Ich gebe hier wieder, wie ich die Gesetzestexte lese, die unten verlinkt sind. Ob Ihr konkreter Fall darunter fällt - etwa bei einem Onlineshop oder einer Buchungsfunktion - klären Sie bitte anwaltlich.

Wann Sie mich nicht brauchen

Damit dieser Text nicht als verkappte Verkaufsseite endet, hier die Fälle, in denen ich abrate oder ablehne:

  • Sie sind ausgelastet und wollen nicht wachsen. Dann reicht das Google-Profil. Wirklich.
  • Sie haben jemanden, der es kann und dauerhaft macht. Klären Sie Domain, Zugänge und Zuständigkeit - fertig.
  • Das Budget reicht nur für den Bau, nicht für die Pflege. Dann lieber später und richtig als jetzt und halb.
  • Sie erwarten Ergebnisse in vier Wochen. Auffindbarkeit braucht Monate. Wer anderes verspricht, verkauft Ihnen etwas.
  • Sie wollen die billigste Lösung. Dann bin ich der Falsche, und das ist völlig in Ordnung.

Was übrig bleibt, ist der Fall, für den ich gut bin: Sie wollen eine Sache einmal richtig machen, danach in Ruhe arbeiten und einen festen Ansprechpartner haben, der sich meldet, bevor etwas kaputtgeht. Mehr verspreche ich nicht - und weniger auch nicht.

Häufige Fragen

Reicht ein Google-Eintrag statt einer Website?

Für manche Betriebe ja. Wenn Sie ausgelastet sind, über Empfehlung arbeiten und niemanden suchen, beantwortet ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil die wichtigsten Fragen: Erreichbarkeit, Öffnungszeiten, Bewertungen. Sobald Sie Personal suchen, erklärungsbedürftig arbeiten oder mit Firmenkunden zu tun haben, stößt das an Grenzen.

Kann mein Kollege die Website mit KI bauen?

Ja, das kann funktionieren. Entscheidend ist nicht der Bau, sondern die Zeit danach: Wer pflegt sie, wer spielt Updates ein, wer merkt einen Ausfall, und auf wen laufen Domain und Hosting? Klären Sie das vorher schriftlich. Haftbar für Impressum, Datenschutz und Inhalte sind in jedem Fall Sie als Betreiber.

Muss meine Website barrierefrei sein?

Für die meisten kleinen Betriebe nicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfasst bestimmte Dienstleistungen, darunter den elektronischen Geschäftsverkehr, und nimmt in § 3 Absatz 3 Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, ausdrücklich aus - das sind Betriebe unter zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz. Eine reine Informationsseite fällt ohnehin nicht darunter. Bei Onlineshops oder Buchungsfunktionen sollte man den Einzelfall prüfen lassen.

Was kostet eine Website wirklich?

Der Bau ist der kleinere Teil. Über drei Jahre kommen Domain und Hosting, Sicherheitsupdates, inhaltliche Pflege, aktuelle Rechtstexte und die Überwachung der Erreichbarkeit dazu. Wer nur den Bau vergleicht, vergleicht die falsche Zahl.

Wie lange dauert es, bis eine Website Kunden bringt?

Anfragen über den direkten Weg, etwa aus einer Stellenanzeige oder von einer Visitenkarte, funktionieren sofort. Auffindbarkeit über Suchmaschinen braucht dagegen Monate, weil Inhalte erst erfasst und bewertet werden müssen. Wer Ergebnisse in vier Wochen verspricht, kennt die Mechanik nicht.

Ich habe schon eine Website - lohnt sich ein Neubau?

Nicht automatisch. Oft reichen gezielte Eingriffe: Ladezeit, mobile Darstellung, Rechtstexte, Auffindbarkeit, aktuelle Inhalte. Ein Neubau lohnt sich, wenn die Technik veraltet ist, sich nichts mehr pflegen lässt oder der Auftritt nicht mehr zum Betrieb passt. Das lässt sich in einem Blick klären.

Quellen

Die rechtlichen Aussagen stützen sich auf die Gesetzestexte selbst. Alles Übrige - Einschätzungen zu Aufwand, Kosten und Praxis - stammt aus meiner eigenen Projektarbeit und ist als solche gekennzeichnet. Alle Links zuletzt geprüft am 31.07.2026.

  1. Digitale-Dienste-Gesetz (DDG): § 5 DDG - Allgemeine InformationspflichtenBelegt: Pflichtangaben im Impressum geschäftsmäßiger Websites; das DDG hat 2024 das TMG abgelöst.
  2. Europäische Union: Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679)Belegt: Informationspflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, etwa über Kontaktformulare und eingebundene Dienste.
  3. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): § 1 BFSG - Anwendungsbereich und § 3 BFSG - Verpflichtung zur BarrierefreiheitBelegt: erfasste Dienstleistungen einschließlich elektronischem Geschäftsverkehr sowie die Ausnahme in § 3 Absatz 3 für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen.
  4. Eigene Projekterfahrung, besser brinkmann: rund 140 abgeschlossene Projekte, davon 50 bis 60 Websites, sowie laufende Betreuung von BestandsseitenGrundlage für: den Selbsttest, die Übersicht typischer Schwachstellen nach dem Bau, die Kostenpositionen über drei Jahre und die Beobachtung zur Personalsuche als häufigstem Anlass.
Lars Brinkmann – Webdesigner, SEO-Berater und GEO-Optimierer aus Ottersberg, Inhaber von besser brinkmann

Lars Brinkmann

Webdesigner & SEO-Berater · Inhaber besser brinkmann

Als Einzelunternehmer aus Ottersberg bin ich Ihr direkter Ansprechpartner - von der ersten Idee bis zur laufenden Betreuung. Kein Agentur-Overhead, keine Weiterleitungen, kein Account-Manager-Layer. Alle Leistungen werden von mir persönlich erbracht. Sie erreichen mich jederzeit direkt.

Erst rechnen,
dann beauftragen.

Im kostenlosen Gespräch gehen wir Ihren Fall durch. Wenn eine Website sich für Sie nicht lohnt, sage ich Ihnen das - das hat mich schon Aufträge gekostet und mir mehr Empfehlungen gebracht.